AGB
Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten folgende AGB’s zu Lieferung, Zahlung, Gewährleistung und Reklamation.
- §1. Mit Abschluss eines Auftrags oder Einkaufs bei uns akzeptiert der Käufer/Auftraggeber folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen.
- §2. Bei vereinbarten Lieferungen: Wenn nicht ausdrücklich abweichend und auf dem Kaufvertrag schriftlich fixiert, erfolgt eine Lieferung durch einen einzelnen Fahrer (Je nach Artikelgröße und Gewicht, muß mindestens 1 Mann zum Abladen vor Ort sein).
- §3. Die Lieferung erfolgt „Frei Bordsteinkante“, ohne Auspacken, ohne Aufbau oder andere, nicht vereinbarte Tätigkeiten.
- §4. Abweichende Liefer- oder Aufbautätigkeiten müssen seperat vereinbart und auf dem Auftrag schriftlich vereinbart werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet auch ohne Nachfrage alle hierfür relevanten Informationen wie schwer/eng zugängliche Örtlichkeiten, Treppenhaus, Stockwerk, Fahrstuhl usw. dem Auftragnehmer bei Auftragserteilung mitzuteilen. Sollte eine Anlieferung trotzdem nicht möglich sein und/oder wurden wichtige Informationen diesbezüglich vom Auftraggeber nicht mitgeteilt oder sind fehlerhaft und/oder auf dem Auftrag nicht schriftlich fixiert, behalten wir uns vor die Ware „Frei Bordsteinkante“ abzuladen oder auch wieder mitzunehmen. Dies berechtigt den Auftraggeber weder zum Rücktritt vom Auftrag, noch eine evtl. offene Zahlung einzubehalten. Die evtl. Mehrkosten für nochmalige Lieferung o.ä. sind vom Auftraggeber zu tragen.
- §5. Vorab nicht vereinbarte Tätigkeiten und ein Mehraufwand der nicht in der Verantwortung des Auftragnehmers liegt, werden von uns nach Aufwand an den Endkunden nachberechnet (Stundensatz € 55,- zuzügl. MwSt) zuzüglich anfallende Fahrzeugkosten.
- §6. Da der Fahrer einen Lieferplan einzuhalten hat, kann er den vom Kunden eventuell bei Anlieferung gewünschten, nicht vorher vereinbarten Tätigkeiten, ggf. nicht nachkommen. Dies berechtigt den Kunden nicht die Annahme der Ware oder die Zahlung der Restsumme zu verweigern.
- §7. Die Abladestelle muss für Fahrzeuge bis 7,5t, zum Zeitpunkt der Lieferung frei zufahrbar sein (abweichend Spedition ggf. mehr).
- §8. Eine offene Restsumme ist in bar/EC mit PIN an den Fahrer zu zahlen. Unser Fahrer ist Inkasso berechtigt und quittiert den Betrag auf dem vom Kunden vorzulegenden Auftragsdurchschlag/Rechnungskopie. Sollte bei Lieferung keine Zahlung durch den Auftragnehmer/Empfänger erfolgen sind wir berechtigt die Ware wieder mitzunehmen. Die offene Restumme muß dann vom Auftraggeber vor einer evtl. erneuten Lieferung beglichen werden. Die zusätzlichen Kosten für diese zusätzliche Lieferung hat der Auftraggeber vorab zu begleichen. Zusätzlich verweisen wir in diesem Zusammenhang auf §18, §19 und §20.
- §9. Lieferungen die mit Spedition erfolgen (in der Regel ab ca. 150km Entfernung) müssen gesondert vereinbart werden. Hierfür gelten im Einzelfall abweichende Regelungen was Zahlung, Zufahrt sowie Abladen betrifft.
- §10. Ist eine Ware bzw. deren Verpackung sichtbar beschädigt ist dies vom Empfänger auf dem Frachtbrief/Lieferschein zu vermerken, vom Fahrer unterschreiben zu lassen und uns unverzüglich mitzuteilen (inkl. Foto).
- §11. Ein sichtbarer Mangel an der Ware ist uns unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche mitzuteilen. Zur Mangelbearbeitung benötigen wir in jedem Fall Fotos (idealerweise per Mail) oder die entsprechende Ware zur Begutachtung bei uns im Haus.
- §12. Erfüllungsort ist D-74921 Helmstadt-Bargen. Der Kunde/Auftragnehmer hat die Möglichkeit und Pflicht sich selbst über die Eigenschaften der Produkte zu informieren. Spätere Reklamationen aufgrund produktspezifischer Eigenschaften werden nicht anerkannt. Für eventuell daraus resultierende Folgeschäden sind wir nicht haftbar. Z.B: Sämtliche Produkte aus Eisen/Stahl können auch bereits nach kurzer Nutzung im Freien in gewissem Umfang rosten. Für eventuell daraus entstehende Schäden z.B. am Untergrund sind wir nicht haftbar.
- §13. Unter B-Ware verstehen sich besonders gekennzeichnete Artikel mit optischen oder funktionellen Mängeln.
- §14. Ein Mangel an der Ware berechtigt nicht zum zurückhalten eines eventuell noch offenen Rechnungsbetrags.
- §15. Eine Mangelbearbeitung vom Auftragnehmer erfolgt erst wenn der Auftraggeber die Ware vertragsgemäß komplett bezahlt hat, bzw. den vertraglich vereinbarten Zahlungensbedingungen komplett nachgekommen ist. Der Käufer ist verpflichtet, uns bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir unsere Rechte an dem Gegenstand wahrnehmen können
- §16. Die Mangelbearbeitung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
- §17. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbedinungen und Fristen. Für eine mögliche Herstellergarantie über die gesetzliche Gewährleistungsfrist hinaus, sind wir rechtlich und formal nicht verantwortlich. Zur Mangelanzeige im Rahmen einer eventuellen Herstellergarantie über die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren hinaus, muss sich der Endkunde direkt an den Hersteller wenden. Die dafür erforderlichen Hersteller-Kontaktdaten (falls noch vorhanden), geben wir an den Endkunden weiter.
- §17a. Bei Austausch, Ersatz oder Reparatur eines Artikels im Rahmen der Gewährleistung, verlängert sich die gesetzliche Gewährleistungsdauer nicht. Es gilt grundsätzlich das ursprüngliche Kaufdatum als Beginn der Gewährleistungszeit. Bei einem reparierten oder getauschten Artikel außerhalb der Gewährleistung zB. im Rahmen einer eventuellen Kulanz, besteht grundsätzlich keine Gewährleistung.
- §18. Ein Recht auf Wandlung des Auftrags oder Geldrückgabe/Umtausch der bestellten und/oder gekauften Ware besteht nicht. Wir sind kein Onlineshop.
- §18a. Wir behalten uns das Eigentum an dem gelieferten Gegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Kommt der Käufer seinen vertraglichen Pflichten nicht nach, insbesondere im Fall des Zahlungsverzugs, sind wir berechtigt, den gelieferten Gegenstand zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe des Gegenstandes verpflichtet. In dem Rücknahmeverlangen ist kein Rücktritt vom Vertrag zu sehen, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
- §19. Bei Nichterfüllung des Auftrags durch den Auftraggeber besteht kein Recht auf Rückzahlung einer geleisteten Anzahlung.
- §20. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum.
- §21. Wir übernehmen keine Gewährleistung für alle auf unserer Homepage angegeben Preise und andere ggf. falsche oder fehlerhafte Angaben und deren Folgen.
- §22. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs oder des Kaufvertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit AGBs bzw. des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der die AGB bzw. der Vertrag als lückenhaft erweist.
Registereintrag
Eintragung im Handelsregister
Registergericht: Mannheim
Registernummer: 340705
Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
DE 144335098
Gerichtsstand: 74889 Sinsheim
Erfüllungsort: 74921 Helmstadt
Ansprechpartner:
Sabine Barutzki
Bacz Heimtex GmbH
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